Berechnen Sie die absetzbare Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) und Reisekosten für Ihr Gewerbe.
Als Gewerbetreibender können Sie Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Es gibt zwei Kategorien: Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, und die Reisekostenpauschale für Dienstreisen.
Für die ersten 20 Kilometer gilt eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro. Gezählt wird nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung).
Bei Dienstreisen und Kundenbesuchen können Sie 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Kilometer absetzen — also Hin- und Rückweg. Alternativ können Sie die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird.