Prüfen Sie ob die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG für Sie gilt – mit den neuen Grenzen seit 2025.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Im Gegenzug können Sie keine Vorsteuer geltend machen.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten erhöhte Umsatzgrenzen. Die Vorjahresgrenze wurde von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Die Grenze für den voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr stieg von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Damit profitieren deutlich mehr Unternehmer von der Regelung.
Der größte Vorteil ist die Vereinfachung: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, einfachere Rechnungen, weniger Buchhaltungsaufwand. Für Endkunden können Sie günstigere Preise anbieten, da keine 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen.
Wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge haben (z.B. teure Maschinen kaufen), kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und stattdessen die Vorsteuer geltend zu machen. Auch bei überwiegend gewerblichen Kunden (B2B) spielt die Umsatzsteuer weniger eine Rolle, da diese vom Kunden als Vorsteuer abgezogen wird.
Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung EU-weit. Deutsche Kleinunternehmer können nun auch in anderen EU-Ländern von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.