Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer als Selbständiger. Mit Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Einkommensteuer ist für Selbständige und Freiberufler die wichtigste Steuerart. Anders als bei Angestellten, wo der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch abführt, müssen Selbständige ihre Einkommensteuer selbst berechnen, vorauszahlen und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Eine gute Steuerplanung kann dabei tausende Euro im Jahr sparen.
Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif — je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz. Der Tarif gliedert sich in mehrere Zonen. In der Nullzone (bis 11.784 Euro) fällt keine Steuer an. Das ist der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt. In der ersten Progressionszone (11.785 bis 17.005 Euro) steigt der Steuersatz linear von 14% auf ca. 24%. In der zweiten Progressionszone (17.006 bis 66.760 Euro) steigt er weiter auf 42%. In der Proportionalzone (66.761 bis 277.825 Euro) bleibt der Satz bei 42%. Und in der Reichensteuer-Zone (ab 277.826 Euro) beträgt der Satz 45%.
Auf die Einkommensteuer können zwei Zuschläge anfallen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer, wird aber erst ab einer bestimmten Freigrenze erhoben. Für die meisten Steuerpflichtigen mit mittlerem Einkommen entfällt er seit 2021. Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (alle anderen Bundesländer) der Einkommensteuer und wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich Ihr Umsatz oder Gewinn. Es wird in mehreren Schritten ermittelt: Zunächst berechnen Sie Ihren Gewinn aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Davon werden Sonderausgaben abgezogen (z.B. Krankenversicherung, Altersvorsorge, Spenden). Dann kommen außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Pflegekosten) und persönliche Freibeträge. Das Ergebnis ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, auf das der Steuertarif angewendet wird.
Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Die häufigsten Betriebsausgaben sind: Büro- und Raumkosten (Miete, Nebenkosten, häusliches Arbeitszimmer), Arbeitsmittel (Computer, Software, Büromaterial), Telekommunikation (Telefon, Internet), Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten), Fachliteratur und Weiterbildung, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz), Marketingkosten, Steuerberatungskosten, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, und Beiträge zu Berufsverbänden und IHK.
Neben den Betriebsausgaben können Sie auch Sonderausgaben geltend machen. Die wichtigsten sind: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung zu 100%), Beiträge zur Altersvorsorge (Riester, Rürup), private Haftpflicht- und Unfallversicherung (bis zu bestimmten Höchstbeträgen), Spenden an gemeinnützige Organisationen (bis 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte), und Kirchensteuer. Besonders die Rürup-Rente kann für Selbständige ein erheblicher Steuerspartipp sein.
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest (zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). Die Höhe basiert auf der letzten Steuererklärung. Wenn Sie einen deutlich höheren oder niedrigeren Gewinn erwarten, können Sie beim Finanzamt eine Anpassung beantragen. Tipp: Legen Sie jeden Monat etwa 30-40% Ihres Gewinns für Steuern zurück, dann gibt es bei der Steuererklärung keine bösen Überraschungen.
Für einfache Fälle (Freelancer ohne Mitarbeiter mit überschaubaren Einnahmen) kann eine gute Buchhaltungssoftware ausreichen. Für komplexere Situationen (GmbH-Beteiligung, Auslandsgeschäfte, Immobilien, Mitarbeiter) ist ein Steuerberater empfehlenswert. Der Steuerberater kennt Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen oft mehr sparen als er kostet. Außerdem verlängert sich mit Steuerberater die Abgabefrist für die Steuererklärung erheblich — statt Juli des Folgejahres haben Sie bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Der Grundfreibetrag beträgt 11.784 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze ist komplett steuerfrei. Er wird jährlich angepasst und soll das steuerliche Existenzminimum sichern.
Der Spitzensteuersatz beträgt 42% und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro. Ab 277.826 Euro greift die sogenannte Reichensteuer mit 45%. Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8-9%).
Ja, das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Diese sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Höhe basiert auf der letzten Veranlagung. Bei Gewinnänderungen können Sie eine Anpassung beantragen.
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Bürokosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Telefon/Internet, Fortbildung, Versicherungen, Steuerberater, Marketing, Abschreibungen. Dazu Sonderausgaben wie Krankenversicherung, Altersvorsorge (Rürup) und Spenden.
Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Verspätete Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen führen.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro (z.B. 42%). Der Durchschnittssteuersatz ist die tatsächliche Steuer geteilt durch das Gesamteinkommen (z.B. 25%). Für Optimierungsentscheidungen ist der Grenzsteuersatz relevant, für die Gesamtbelastung der Durchschnittssteuersatz.
Für Selbständige mit hohem Einkommen oft ja. Rürup-Beiträge sind zu 100% als Sonderausgaben absetzbar (bis 27.566 Euro für Ledige, 55.132 Euro für Verheiratete in 2026). Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart ein Beitrag von 10.000 Euro also ca. 4.200 Euro Steuern.
Als Faustregel sollten Sie 30-40% Ihres Gewinns für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer zurücklegen. Bei sehr hohen Gewinnen (über 66.760 Euro) eher 40-45%. Legen Sie das Geld auf ein separates Tagesgeldkonto, damit es bei der Steuerzahlung verfügbar ist.
Ja, Verluste können über den Verlustvortrag mit Gewinnen in den Folgejahren verrechnet werden. Es gibt auch den Verlustrücktrag in das Vorjahr (bis 10 Millionen Euro). Dies kann bei Gründungsverlusten oder schwierigen Jahren die Steuerlast erheblich senken.
Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbständige. Dabei werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt (Zufluss-/Abflussprinzip). Die EÜR können Freiberufler und Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und einem Gewinn unter 80.000 Euro nutzen.
→ Break-Even-Rechner → Business-DSL-Vergleich → 1%-Regelung-Rechner → Kilometerpauschale-Rechner → Lohnnebenkosten-Rechner → Impressum-Generator