Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach der 1%-Methode.
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung: Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises als Privatnutzung angesetzt.
Für Elektrofahrzeuge mit einem BLP unter 70.000 Euro gilt nur 0,25%, für Plug-in-Hybride 0,5%. Das macht E-Firmenwagen steuerlich besonders attraktiv.
1% des BLP monatlich als Privatnutzung + 0,03% × BLP × km Entfernung.
Lohnt bei unter 30-40% Privatanteil oder teurem Fahrzeug.
Nur 0,25% statt 1% bei BLP unter 70.000€. Erhebliche Steuerersparnis.
Offizieller Listenpreis bei Erstzulassung inkl. Extras und MwSt. Nicht Kaufpreis.
Nur zum Jahreswechsel möglich.
Pauschal ja. Alternative: Einzelbewertung 0,002% pro tatsächlicher Fahrt.
BLP bei Erstzulassung zählt, nicht Gebrauchtwagenpreis.
1% gilt unabhängig ob gekauft, finanziert oder geleast. BLP bleibt Basis.
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