Berechnen Sie die lineare Abschreibung (AfA) für Ihre Wirtschaftsgüter. Mit Nutzungsdauer und jährlichem AfA-Betrag.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Das mindert jedes Jahr den Gewinn und damit die Steuerlast. Die korrekte Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Anschaffungskosten gleichmäßig über Nutzungsdauer verteilt. PKW: 6 Jahre = 16,67%/Jahr. Büromöbel: 13 Jahre = 7,69%/Jahr.
Seit 2021: Computer, Laptops, Software und Peripherie können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden (Nutzungsdauer 1 Jahr). Unabhängig vom Preis.
Bis 800 Euro netto: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr. Alternativ: Sammelposten 250-1.000 Euro über 5 Jahre.
50% der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen (§7g EStG). Gewinngrenze 200.000 Euro. Investition innerhalb 3 Jahren.
Bis 40% zusätzlich in den ersten 5 Jahren. Kombiniert mit normaler AfA bis 70% in den Anfangsjahren möglich.
Im Anschaffungsjahr nur anteilig pro Nutzungsmonat. Kauf im Juli = 6/12 der Jahres-AfA.
Absetzung für Abnutzung — steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer.
Ja, seit 2021 Nutzungsdauer 1 Jahr für Computer und Software. Volle Abschreibung im Kaufjahr.
800 Euro netto. Darunter Sofortabschreibung möglich. Zwischen 250-1.000 Euro alternativ Sammelposten über 5 Jahre.
6 Jahre laut AfA-Tabelle. Bei 36.000 Euro Anschaffung = 6.000 Euro/Jahr Abschreibung.
50% der geplanten Kosten vorab abziehen. Gewinn bis 200.000 Euro. Investition muss in 3 Jahren erfolgen.
Ja, nur für Monate der Nutzung. Kauf im Juli = 6 Monate = halbe Jahres-AfA.
Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, dann fallend. Wurde mehrfach befristet eingeführt. Aktuellen Stand prüfen.
Ja, über die Restnutzungsdauer (Gesamt-ND minus bisherige Nutzung, min. 1 Jahr).
Auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Allgemeine Tabelle und branchenspezifische Tabellen.
Verkaufspreis minus Restbuchwert = steuerpflichtiger Buchgewinn oder -verlust.
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