📋 Kleinunternehmer-Rechner 2026

Prüfen Sie ob die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG für Sie gilt – mit den neuen Grenzen seit 2025.

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Grenze Vorjahr25.000 €
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Kleinunternehmerregelung 2026: Alles was Sie wissen müssen

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist eine der wichtigsten steuerlichen Vereinfachungen für Gründer, Freiberufler und nebenberuflich Selbständige in Deutschland. Sie befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Seit 2025 gelten neue, höhere Umsatzgrenzen, von denen deutlich mehr Unternehmer profitieren.

Die neuen Grenzen seit 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung deutlich angehoben. Die Vorjahresgrenze stieg von 22.000 Euro auf 25.000 Euro. Die Grenze für den voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr wurde von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Diese Anhebung war längst überfällig und orientiert sich an der EU-Richtlinie zur Kleinunternehmerbefreiung.

Beide Grenzen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Ihr Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben UND Ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Der größte Vorteil ist die Vereinfachung. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Sie müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Ihre Buchhaltung wird deutlich einfacher. Sie können Endverbrauchern günstigere Preise anbieten, da keine 19% USt aufgeschlagen werden. Und Sie sparen sich den Aufwand der Vorsteuer-Nachverfolgung.

Für Kunden im B2C-Bereich (Privatpersonen) kann die Kleinunternehmerregelung einen echten Preisvorteil darstellen. Ein Fotograf, der 500 Euro für ein Shooting verlangt, kann diese 500 Euro als Endpreis anbieten. Ein umsatzsteuerpflichtiger Fotograf müsste 500 Euro + 95 Euro USt = 595 Euro berechnen. Der Kleinunternehmer hat also einen Wettbewerbsvorteil von 19% im Endkundenmarkt.

Nachteile und wann sich die Regelung nicht lohnt

Der größte Nachteil: Sie können keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Sie einen Laptop für 1.190 Euro brutto kaufen, sind darin 190 Euro Umsatzsteuer enthalten. Als Kleinunternehmer zahlen Sie diese 190 Euro aus der eigenen Tasche. Ein regulär besteuernder Unternehmer kann sich diese 190 Euro als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Die Regelung lohnt sich deshalb nicht, wenn Sie hohe Investitionen planen (Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung), wenn Sie überwiegend an Geschäftskunden verkaufen (B2B), da diese die USt ohnehin als Vorsteuer abziehen, oder wenn Sie absehbar die Umsatzgrenzen überschreiten werden.

Neugründung: So funktioniert es im ersten Jahr

Bei einer Neugründung gibt es kein Vorjahr. Entscheidend ist allein der voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr. Gründen Sie unterjährig, wird der voraussichtliche Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet. Beispiel: Sie gründen am 1. Juli und erwarten bis Dezember 15.000 Euro Umsatz. Hochgerechnet auf 12 Monate sind das 30.000 Euro — das liegt über der 25.000-Euro-Grenze, sodass die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt werden kann. Achten Sie also bei der Anmeldung auf eine realistische Umsatzschätzung.

EU-weite Kleinunternehmerregelung seit 2025

Seit 2025 können deutsche Kleinunternehmer die Regelung auch für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, sofern der EU-weite Gesamtumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Umgekehrt können auch Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern in Deutschland von der Befreiung profitieren. Dies vereinfacht den innereuropäischen Handel für kleine Unternehmen erheblich.

Pflichtangabe auf Rechnungen

Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Stattdessen müssen Sie den Hinweis aufnehmen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." oder ähnlich formuliert. Weisen Sie versehentlich USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt, auch wenn Sie Kleinunternehmer sind. Achten Sie also unbedingt auf korrekte Rechnungsstellung.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Dies geschieht durch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Allerdings sind Sie dann für mindestens 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. Ein Wechsel zurück ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Überlegen Sie also gut, bevor Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Kleinunternehmer und Gewerbesteuer

Wichtig zu wissen: Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie hat keinerlei Auswirkung auf die Gewerbesteuer oder die Einkommensteuer. Als Kleinunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit müssen Sie trotzdem Gewerbesteuer zahlen, sobald Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Und Einkommensteuer auf Ihren Gewinn zahlen Sie in jedem Fall.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Seit 2025 gelten erhöhte Grenzen: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben (vorher 22.000 Euro), und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen (vorher 50.000 Euro). Beide Grenzen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Ja, die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer. Gewerbesteuer und Einkommensteuer fallen weiterhin an. Allerdings gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer.

Was muss auf der Rechnung stehen als Kleinunternehmer?

Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen stattdessen einen Hinweis aufnehmen wie: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.' Alle anderen Pflichtangaben (Name, Adresse, Rechnungsnummer etc.) gelten wie bei normalen Rechnungen.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein, als Kleinunternehmer haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer, die Sie bei Einkäufen zahlen, ist für Sie ein echter Kostenfaktor. Bei hohen Investitionen kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Überschreiten Sie die 25.000-Euro-Vorjahresgrenze, sind Sie im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze, werden Sie sofort umsatzsteuerpflichtig — rückwirkend zum Zeitpunkt der Überschreitung.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung des §19 UStG verzichten (Option zur Regelbesteuerung). Dann sind Sie allerdings für mindestens 5 Kalenderjahre gebunden. Ein Rückwechsel ist erst danach möglich.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?

Die Regelung lohnt sich besonders, wenn Sie überwiegend an Privatpersonen verkaufen, wenig Betriebsausgaben mit USt haben, und den Verwaltungsaufwand minimieren möchten. Sie lohnt sich weniger bei hohen Investitionen, B2B-Geschäft oder wenn Sie die Grenzen bald überschreiten.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch im Ausland?

Seit 2025 gilt die EU-weite Kleinunternehmerregelung. Deutsche Kleinunternehmer können auch in anderen EU-Ländern von der Befreiung profitieren, sofern der EU-weite Gesamtumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Für Drittländer außerhalb der EU gelten separate Regelungen.

Wie melde ich mich als Kleinunternehmer an?

Bei der Gewerbeanmeldung bzw. beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamts kreuzen Sie an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Sie schätzen Ihren voraussichtlichen Umsatz und das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?

Das sind zwei verschiedene Dinge. Kleinunternehmer bezieht sich auf die Umsatzsteuer (§19 UStG). Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und nicht den Vorschriften des HGB unterliegt. Man kann Kleinunternehmer sein ohne Kleingewerbe zu haben und umgekehrt.

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