Berechnen Sie die Gesamtsteuerbelastung Ihrer GmbH: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15% auf den Gewinn. Zusammen mit Soli und Gewerbesteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 30%. Bei Gewinnausschüttung kommen noch 26,375% Kapitalertragsteuer hinzu.
Der Einkommensteuertarif ist progressiv (14-45%), die KSt ein Flat Tax von 15%. Ab ca. 60.000-80.000 Euro Gewinn wird die GmbH steuerlich attraktiv — besonders wenn Gewinne thesauriert werden.
KSt 15% + Soli 0,825% + GewSt ca. 14-17% = ca. 30% Gesamtbelastung. Bei einem Hebesatz von 435% sind es genau 30,175%. Wichtig: Kein GewSt-Freibetrag von 24.500 Euro wie beim Einzelunternehmen.
Werden Gewinne ausgeschüttet, fallen zusätzlich 25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Soli darauf an (effektiv 26,375%). Die Gesamtbelastung steigt dann auf ca. 48-50%. Alternativ: Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung ab 25%.
Unangemessenes Geschäftsführergehalt, überhöhte Mietzahlungen oder private Kosten über die GmbH können als vGA behandelt werden — mit Doppelbesteuerung. Achten Sie auf fremdübliche Konditionen.
Verlustrücktrag bis 10 Mio. Euro ins Vorjahr. Verlustvortrag unbegrenzt, aber ab 1 Mio. Euro nur 60% des Gewinns verrechenbar (Mindestbesteuerung).
15% Flat Tax plus 5,5% Soli darauf = effektiv 15,825%. Plus Gewerbesteuer je nach Hebesatz.
Ca. 30% (KSt+Soli+GewSt bei Ø-Hebesatz). Bei Ausschüttung plus 26,375% KapESt = ca. 48-50% gesamt.
Keiner. Anders als Einzelunternehmer zahlt die GmbH GewSt ab dem ersten Euro Gewinn.
Ab ca. 60-80k Gewinn, besonders bei hoher Thesaurierung. Bei voller Ausschüttung erst bei höheren Beträgen.
Verdeckte Gewinnausschüttung: Leistungen der GmbH an Gesellschafter, die ein fremder Dritter nicht erhalten hätte. Wird doppelt besteuert.
Rücktrag bis 10 Mio. ins Vorjahr. Vortrag unbegrenzt, ab 1 Mio. Gewinn nur 60% verrechenbar.
Gehalt ist Betriebsausgabe (spart KSt+GewSt), unterliegt aber Lohnsteuer+SV. Optimale Aufteilung mit Steuerberater klären.
Ja, doppelte Buchführung und Bilanz Pflicht. Jahresabschluss muss beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
→ 1%-Regelung-Rechner → AfA-Rechner → Break-Even-Rechner → CPC/CPM-Rechner → Business-DSL-Vergleich → Einkommensteuer-Rechner → Firmenkredit-Rechner → Gewerbegas-Vergleich