Berechnen Sie die Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. Für Geschäftskunden (9,12% über Basiszins) und Privatkunden (5% über Basiszins).
Wenn Kunden nicht pünktlich zahlen, haben Sie als Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen. Diese berechnen sich aus dem Basiszinssatz plus einem gesetzlichen Aufschlag.
Bei Geschäftskunden beträgt der Aufschlag 9,12 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Privatkunden 5 Prozentpunkte. Zusätzlich können Sie bei B2B-Geschäften eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für Beitreibungskosten verlangen (§288 Abs. 5 BGB).
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) festgelegt und veröffentlicht. Er orientiert sich am Leitzins der EZB.
Basiszins + 9,12%. Bei 3,37% Basis = 12,49% p.a. Plus 40€ Mahnpauschale.
Automatisch 30 Tage nach Fälligkeit. Bei Verbrauchern muss Hinweis auf Rechnung stehen.
Halbjährlich von der Bundesbank festgelegt. Auf bundesbank.de nachschlagen.
Bei B2B ab erstem Verzugstag. Pro Forderung, nicht pro Mahnung.
Nicht zwingend. Verzug tritt nach 30 Tagen automatisch ein. Mahnung kann beschleunigen.
Ja, erhaltene Verzugszinsen sind umsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtig.
Betrag × Zinssatz / 365 × Verzugstage. Z.B. 3.000€ × 12,49% / 365 × 60 = 61,59€.
Mahnung, Mahnbescheid, Inkasso oder Anwalt. Mahnbescheid über Amtsgericht oft am effektivsten.
→ 1%-Regelung-Rechner → AfA-Rechner → Break-Even-Rechner → CPC/CPM-Rechner → Business-DSL-Vergleich → Einkommensteuer-Rechner → Firmenkredit-Rechner → Gewerbegas-Vergleich